Hundestaffel

Der Einsatz von Diensthunden im Sicherheitsdienst ist sehr vielfältig z.B.

  • Objektschutz

  • Sport- und Großveranstaltungen

  • Bestreifung von Parkanlagen

  • und vieles mehr

Als Diensthunde zu betrachten sind Hunde, die zu den Gebrauchshunderassen zählen.

Voraussetzung - Training - Ausbildung
Nach VGB/C7 muss der Hund eine Prüfung abgelegt haben um eingesetzt werden zu dürfen. Oder er steht im absoluten Gehorsam des Hundeführers, dann ist jedoch nur ein Einsatz als Begleit- oder Meldehund (Biosensor) möglich.

Natürlich sollte auch der Hundeführer eine Prüfung abgelegt haben, z. B. vor der VBG
die Prüfung HAS I und HAS II, die in regelmäßigen Abständen wiederholt werden sollten.

Was bringt der Hundeeinsatz für den Auftraggeber?

Zunächt einmal eine erhebliche Kostenersparnis, denn wo ein Hundeführer eingesetzt wird, braucht der Kunde in aller Regel kein weiteres Sicherheitspersonal.

Ein gut ausgebildeter Hund wird seinem Führer immer eine Gefahr melden, die für ihn,
bzw. für das zu bewachende Besitztum ausgeht.

Alarmanlagen fallen aus – Hunde nicht!

Jedoch sollte der Diensthund weder alt noch ungepflegt sein, denn dann wird er mit Sicherheit
nur als Werkzeug zum Geld verdienen benutzt. Somit stellt er keinerlei Sicherheit für den Auftraggeber dar.
Die Sicherheitsfirma HSD stellt ihre, nur von den jeweiligen Hundeführern geführten Hunde, nicht extra.

Der Sicherheitsdienst HSD berät Sie gerne in allen Fragen, bezüglich des Einsatzes von Diensthunden.

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